Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum

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TIROL – IT 

Gewerbewortlaut: Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik

Gewerberechtliche Geschäftsführung: Ing. Martin Wagner

GISA-Zahl: 34506493, GLN: 9110019807185

Berufszweig: IT-Dienstleistung

Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz): Bezirkshauptmannschaft Kufstein

Adresse: 6330 Kufstein, Sterzinger Straße 11/Top 81

WKO: https://firmen.wko.at

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integraler Bestandteil sämtlicher schriftlicher und elektronischer Verträge zwischen Tirol-IT (Martin Wagner) mit Sitz in 6330 Kufstein, Sterzingerstraße 11, und dem Auftraggeber. Unabhängig davon, ob bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird, gelten diese für alle gegenwärtigen und zukünftigen Projekte und Dienstleistungen von Tirol-IT.

Die genauen Leistungsgegenstände und -umfänge sind in den entsprechenden Angeboten und Verträgen präzise festgehalten.

  1. Angebot und Preisangaben

Angebote von Tirol-IT sind mit Gültigkeitsdaten versehen. Die Preisangaben in Angeboten, schriftlichen Vereinbarungen sowie auf der Website verstehen sich als Nettopreise, exklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

  1. Zustandekommen eines Vertrages

Dem Vertragsabschluss geht stets ein unverbindliches Erstgespräch zwischen Tirol-IT und dem Auftraggeber voraus. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn Tirol-IT dem Auftraggeber ein schriftliches oder mündliches Angebot unterbreitet, das innerhalb der angegebenen Frist im vollen Umfang schriftlich, per E-Mail oder durch Unterzeichnen eines Vertrages bestätigt wurde. Änderungen des Auftragsumfangs seitens des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch Tirol-IT.

  1. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die für die Umsetzung des Auftrages übermittelten Grafiken, Texte und Unterlagen keine Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzen. Tirol-IT haftet nicht für Verletzungen dieser Rechte; die Verantwortung liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Ferner hat der Auftraggeber die für die Realisierung des Projektes benötigten Informationen und Dateien fristgerecht bereitzustellen.

  1. Leistungstermine

Angesetzte Konzeptions- oder Fertigstellungstermine dienen als Richtlinien und sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ein verbindlicher Termin festgelegt wurde. Werden die für die Projektdurchführung benötigten Unterlagen und Dateien nicht zeitgerecht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, behält sich Tirol-IT das Recht vor, den Vertrag und sämtliche Vereinbarungen aufzulösen. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden nach Arbeitsstunden in Rechnung gestellt.

  1. Zustellung der Rechnung

Die Rechnung wird dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Auftrages zugestellt. Tirol-IT behält sich das Recht vor, Zwischen- oder Teilrechnungen während des Auftragszeitraums zu stellen. Leistungsverträge mit einer Laufzeit über einen längeren Zeitraum sowie Ratenzahlungen werden monatlich oder quartalsmäßig im Voraus verrechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Rechnungen werden dem Auftraggeber per E-Mail (im PDF-Format) oder postalisch zugestellt.  Elektronisch versendete Schriftstücke sind Originaldokumenten in Papierform rechtlich gleichgestellt.

  1. Zahlung

Sofern schriftlich keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist die Rechnung bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % und berechnet.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung verbleibt diese im Eigentum von Tirol-IT.

  1. Kündigung

Der Auftraggeber kann Verträge entsprechend den in den Angeboten bzw. Service-Verträgen angegebenen Laufzeiten kündigen.

  1. Vollendung und Übergabe

Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, wird das Projekt vor der Fertigstellung als Entwurf zur Begutachtung dem Auftraggeber vorgelegt. Nach Einverständnis und eventuellen Korrekturen wird das Projekt vollendet und auf einem geeigneten Datenträger oder durch das Hochladen auf einem Webserver dem Auftraggeber übergeben. Tirol-IT ist nach der Übergabe nicht weiter zur Sicherung der Daten verpflichtet.  

  1. Abnahme durch Auftraggeber

Nach Vollendung und Übergabe eines Web- oder Designprojektes ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern die erbrachte Leistung den vertraglichen Anforderungen von Tirol-IT entspricht. Die Abnahmefrist beträgt 5 Werktage ab dem Tag der Übergabe.

 

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